Mit Einreichen des Lizenzantrags akzeptiert der Antragsteller zugleich die nachfolgenden Bestimmungen der Joachim Herz Stiftung (JHS):
1. WIWAG wird ausschließlich im Schulunterricht an einer inländischen Schule, in der Lehre an einer inländischen Hochschule oder in anderen nicht-kommerziellen Kontexten von sonstigen Institutionen (Körperschaften öffentlichen Rechts, Unternehmen, Verbände usw.) eingesetzt. Ein Einsatz außerhalb des angezeigten Verwendungszwecks ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für einen nicht-gemeinnützigen (gewerblichen) Einsatz.
2. Mit Erteilung der Lizenz durch die JHS erhält der Antragsteller einen individuellen, geschützten Zugang zu WIWAG. Hier kann er selbständig Spiele anlegen und verwalten sowie Spieler zu angelegten Spielen hinzufügen.
3. Die JHS hat das Recht, den erteilten Zugang zu WIWAG ohne Angabe von Gründen jederzeit zu löschen.
4. Die JHS haftet nicht für Schäden am Eigentum des Lizenznutzers oder Dritter, die durch unsachgemäße Handhabung von Planspielsoftware oder -Webplattform hervorgerufen werden.
5. Mit dem Einreichen des Lizenzantrags entsteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt der beantragten Lizenz. Dies gilt insbesondere für Lizenzanträge, die weniger als vier Wochen vor Beginn der wie ebenda angegeben geplanten Durchführung des Planspiels eingereicht werden.
6. Bei Ankündigungen der Planspielveranstaltung oder anderen Veröffentlichungen in diesem Zusammenhang, in gedruckter oder auch in digitaler Form, wird wie folgt auf die Vergabe der Nutzungsrechte durch die JHS hingewiesen: „WIWAG wird ermöglicht durch die Joachim Herz Stiftung.“
Auf Nachfrage stellt die JHS ihr Logo als Datei samt Nutzungs-Manual zur Verfügung.