DIE ENTSTEHUNG EINES KAUFVERTRAGS
IMPRESSUM
Genehmigung
ohne Wissen der gesetzlichen Vertreter
ja
ja, und kein Ausnahmefall
Taschengeld
ab 18 Jahren
0 bis unter 7 Jahren
nein
Einwilligung
Willenserklärung
ja, aber Ausnahmefall
ungültig
7 bis unter 18 Jahren
gültig
Geschäftsfähigkeit
Impressum Herausgeber Joachim Herz Stiftung Langenhorner Chaussee 384 22419 Hamburg www.joachim-herz-stiftung.de © Joachim Herz Stiftung, 2019 Alle Rechte vorbehalten. Produktion c.c.buchner21 Programmierung und Design dpa-infografik GmbH
Einwilligung Beschreibt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (= meist die Eltern) vor Vertragsabschluss. Dies kann auch durch eine Zweckgebundenheit („Kaufe dir von den 40 Euro ein neues Paar Schuhe.“) erfolgen.
Willigen die gesetzlichen Vertreter vor Vertrags-abschluss in den Kauf ein oder erfüllt der beschränkt Geschäftsfähige mit dem Geld den vom gesetzlichen Vertreter festgelegten Zweck (z. B. den Kauf neuer Schuhe), ist die abgegebene Willenserklärung gültig.
0 bis unter 7 Jahren Personen dieser Altersstufe gelten als geschäftsunfähig.
Willenserklärung (kurz: WE) Für das Zustandekommen eines rechtskräftigen Vertrages werden zwei übereinstimmende, gültige Willenserklärungen (Angebot/Antrag, Annahme) benötigt. Eine Willenserklärung kann schriftlich, mündlich oder durch „schlüssiges Handeln“ (z. B. mit Handzeichen) abgegeben werden.
Genehmigen die gesetzlichen Vertreter den geschlossenen Vertrag im Nachhinein nicht, ist die vom beschränkt Geschäftsfähigen abgegebene Willenserklärung ungültig.
Kaufvertrag unwirksam Es wurde mindestens eine ungültige Willenserklärung abgegeben. Der geschlossene Kaufvertrag ist somit unwirksam.
Fehlt eine vorhergehende Einwilligung der gesetzlichen Vertreter oder kauft der beschränkt Geschäftsfähige vom Geld eine andere Sache (z. B. ein T-Shirt), ist die abgegebene Willenserklärung zu diesem Zeitpunkt weder gültig, noch ungültig. Der geschlossene Vertrag gilt deshalb als schwebend unwirksam.
Genehmigung Beschreibt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (= meist die Eltern) nach Vertragsabschluss.
Genehmigen die gesetzlichen Vertreter den geschlossenen Vertrag im Nachhinein, ist die vom beschränkt Geschäftsfähigen abgegebene Willenserklärung gültig.
Kaufvertrag wirksam Es wurden gültige Willenserklärungen abgegeben. Der geschlossene Kaufvertrag ist somit wirksam.
Taschengeld Taschengelder sind finanzielle Geldmittel, die dem beschränkt Geschäftsfähigen meist zur freien Verfügung überlassen wurden. Wird ein Kaufvertrag ohne Wissen der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen, hängt die Gültigkeit der Willenserklärung oft vom Taschengeld ab.
Geschäftsfähigkeit Ob eine abgegebene Willenserklärung gültig ist, hängt von der Geschäftsfähigkeit ab. Diese wird in drei „Stufen der Geschäftsfähigkeit“ unterteilt, die sich an unterschiedlichen Altersstufen orientieren.
7 bis unter 18 Jahren Personen dieser Altersstufe gelten als beschränkt geschäftsfähig. Ob ihre abgegebene Willenserklärung gültig ist, hängt von der Einwilligung/Genehmigung der gesetzlichen Vertreter (= meist die Eltern) und dem Taschengeld ab.
Kauft sich der beschränkt Geschäftsfähige von diesem Geld etwas (z. B. eine Jeans), ist die abgegebene Willenserklärung auch ohne zusätzliche Einwilligung/ Genehmigung der gesetzlichen Vertreter gültig.
Ausnahme: Ratenzahlungen, Kauf von sehr teuren Gegenständen (preisliche Obergrenze gesetzlich nicht definiert), Verstoß gegen vom gesetzlichen Vertreter festgelegte Bedingung (z. B. „Das Taschengeld darf nicht für Computerspiele ausgegeben werden!“)
Ab 18 Jahren Personen dieser Altersstufe gelten als volljährig und damit als voll geschäftsfähig.
Genehmigung Beschreibt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (= meist die Eltern) nach Vertragsabschluss.
DIE ENTSTEHUNG EINES KAUFVERTRAGS
Geschäftsfähigkeit Ob eine abgegebene Willenserklärung gültig ist, hängt von der Geschäftsfähigkeit ab. Diese wird in drei „Stufen der Geschäftsfähigkeit“ unterteilt, die sich an unterschiedlichen Altersstufen orientieren.
Genehmigung Beschreibt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (= meist die Eltern) nach Vertragsabschluss.
7 bis unter 18 Jahren Personen dieser Altersstufe gelten als beschränkt geschäftsfähig. Ob ihre abgegebene Willenserklärung gültig ist, hängt von der Einwilligung/Genehmigung der gesetzlichen Vertreter (= meist die Eltern) und dem Taschengeld ab.
Impressum Herausgeber Joachim Herz Stiftung Langenhorner Chaussee 384 22419 Hamburg www.joachim-herz-stiftung.de © Joachim Herz Stiftung, 2019 Alle Rechte vorbehalten. Produktion c.c.buchner21 Programmierung und Design dpa-infografik GmbH
Taschengeld Taschengelder sind finanzielle Geldmittel, die dem beschränkt Geschäftsfähigen meist zur freien Verfügung überlassen wurden. Wird ein Kaufvertrag ohne Wissen der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen, hängt die Gültigkeit der Willenserklärung oft vom Taschengeld ab.
Willenserklärung (kurz: WE) Für das Zustandekommen eines rechtskräftigen Vertrages werden zwei übereinstimmende, gültige Willenserklärungen (Angebot/Antrag, Annahme) benötigt. Eine Willenserklärung kann schriftlich, mündlich oder durch „schlüssiges Handeln“ (z. B. mit Handzeichen) abgegeben werden.
Willigen die gesetzlichen Vertreter vor Vertragsabschluss in den Kauf ein oder erfüllt der beschränkt Geschäftsfähige mit dem Geld den vom gesetzlichen Vertreter festgelegten Zweck (z. B. den Kauf neuer Schuhe), ist die abgegebene Willens-erklärung gültig.
Kaufvertrag unwirksam Es wurde mindestens eine ungültige Willenserklärung abgegeben. Der geschlossene Kaufvertrag ist somit unwirksam.
0 bis unter 7 Jahren Personen dieser Altersstufe gelten als geschäftsunfähig.
Ab 18 Jahren Personen dieser Altersstufe gelten als volljährig und damit als voll geschäftsfähig.
Kaufvertrag wirksam Es wurden gültige Willenserklärungen abgegeben. Der geschlossene Kaufvertrag ist somit wirksam.
Einwilligung Beschreibt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (= meist die Eltern) vor Vertragsabschluss. Dies kann auch durch eine Zweckgebundenheit („Kaufe dir von den 40 Euro ein neues Paar Schuhe.“) erfolgen.
DIE ENTSTEHUNG EINES KAUFVERTRAGS